Gewährleistung
Gewährleistung
1. Franke - Turbotechnik gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
2. Der Kunde hat während der Gewährleistungsfrist zunächst das Recht auf Nachbesserung. Franke - Turbotechnik ist berechtigt, den mangelbehafteten Gegenstand teilweise oder vollständig zu reparieren oder auszutauschen.
3. Können Mängel innerhalb einer Frist von sechs Wochen seitens Franke - Turbotechnik im Wege der Nachbesserung gemäß § 8 Abs. 2 nicht behoben werden, so hat der Kunde Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Es gilt § 476a BGB.
4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von Franke - Turbotechnik, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
6. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Geräte und Anlagen gegenüber Endkunden beträgt 24 Monate.
7. Die Gewährleistung gegenüber Händlern setzen wir auf 12 Monate fest.
8. Bei Gebrauchtware, Restposten und Sonderposten gilt eine Gewährleistung von 2 Wochen bis 12 Monate.
9. Von jeglicher Gewährleistung durch uns ausgeschlossen sind:
a. Gebrauchtteile Allgemein, die nicht von uns bezogen wurden;
b. Fehler bei gebraucht verkauften Geräten;
c. Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
d. Schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen;
e. Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse;
f. Nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen;
g. Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag;
h. Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien;
i. Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;
j. Verminderte Tonqualität durch verschmutzte Magnetköpfe;